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Lohmann Tradition

Speziell für alternative Haltungssysteme sind die LOHMANN TRADITION Hennen entwickelt worden. Diese Tiere zeichnen sich schon zu Beginn der Legephase durch hohe Gewichte der gleichmäßig braunen Eier aus.

Lohmann LSL-Classic

Lohmann LSL Hennen sind in den meisten Märkten der Welt fest etabliert. Die Tiere sind sehr leistungsfähig. Die weißen Eier sind qualitativ sehr hochwertig und weisen eine hervorragende Schalenstabilität auf. Aufgrund ihres ruhigen Temperaments ist die Henne an alternative Haltungsformen gut angepasst.

Lohmann Brown-Classic

Als Braunleger empfiehlt sich die LOHMANN BROWN-Classic Henne. Die robusten Tiere sind in vielen Märkten der Welt zu Hause und zeigen eine sehr ergiebige Legeleistung an attraktiv braunen Eiern. Auch diese Henne ist für die alternative Haltung gut geeignet.

VTI1 Futtermittelkundliche Aspekte
 1.1 Einteilung der Futtermittel (A.Berk)


1.1 Einteilung der Futtermittel

Die Einteilung der Futtermittel kann aus ganz unterschiedlichen Herangehensweisen erfolgen.
Exemplarisch sollen hier die am häufigsten verwendeten Systematiken aufgezählt werden:

Bezüglich ihrer Herkunft (pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, Nebenprodukte aus der Lebensmittelindustrie). Da aber die meisten Futtermittel pflanzlichen Ursprungs sind, findet man oft die folgenden Einteilungsprinzipien.
Aus botanischer Sicht (Ölsaaten, Getreide u.a.). Bezüglich des verwendeten Pflanzenteiles (Körner und Samen, Wurzeln und Knollen).
Einteilung entsprechend des Wassergehaltes (Trockenfutter, Fließfutter). Oft wird auch nach den Hauptinhaltsstoffen unterteilt (energiereich, proteinreich, mineralische Futtermittel).
Selbstmischende Betriebe unterscheiden gern in „betriebeigene-“ und „Zukauffuttermittel“.

Einteilung nach futtermittelrechtlichen Gesichtspunkten.
Alle Einteilungsprinzipien haben den Nachteil, dass sie nie alle bei der Futtermittelherstellung Verwendung findenden Komponenten berücksichtigen, außer der zuletzt genannten Einteilung entsprechend futtermittelrechtlichen Gesichtspunkten.
Aus diesem Grund soll hier diese Systematik als alleinige Berücksichtigung finden. Grundlage für die Einteilung ist die Futtermittelverordnung (FMV, BGBl I, 2006) mit ihren Anhängen.
Die FMV unterscheidet dabei die in der Abbildung 1.1 dargestellten Gruppen:

Abb. 1.1: Rechtliche Systematisierung der Futtermittel

Rechtliche Systematisierung der Futtermittel

 

Dabei gibt es noch die Begriffe „Melassefuttermittel“ und „Mineralfuttermittel“ als spezielle Ergänzungsfuttermittel, sowie den Begriff „Milchaustauschfuttermittel“ als speziell hervorgehobenes Mischfuttermittel (was aber bei Geflügel keine Bedeutung hat). Wie im oben gezeigten Schema schon beschrieben, beinhaltet der Begriff „Einzelfuttermittel“ sowohl Ausgangserzeugnisse (z. B. Weizen) als auch Nebenerzeugnisse der Futtermittel- und Lebensmittelverarbeitung, der Herstellung von Gütern aus nachwachsenden Rohstoffen, die sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs sein können. In den Anlagen 1 und 1a zur FMV sind dann die entsprechenden „Zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel“ bzw. die „Nicht zulassungsbedürftigen Einzelfuttermittel“ aufgelistet (z. B.: Hefen). Wesentlich umfangreicher ist die Liste der nicht zulassungsbedürftigen, von denen die für die Geflügelernährung wichtigsten Einzelfuttermittel in der Futtermitteltabelle (Kap. 1.6) aufgeführt und beschrieben werden.
Ergänzungsfuttermittel haben Gehalte an bestimmten Inhaltsstoffen, die über den für die entsprechende Tierart geltenden Höchstgrenzen liegen, da sie dazu bestimmt sind, mit anderen Futtermitteln ergänzt zu werden. Im Gegensatz dazu sind Alleinfuttermittel von ihrer Zusammensetzung in der Lage den Bedarf der entsprechenden Tiere allein zu decken.

Die Gruppe der Zusatzstoffe wurde in den letzten Jahren von vielen z. T. größeren Veränderungen geprägt. Grundlage für die Neuordnung ist die EG-Verordnung Nr. 1831 aus dem Jahr 2003.
Im Anhang 1 dieser Verordnung werden die Futterzusatzstoffe in folgende Kategorien und Funktionsgruppen unterteilt:



Technologische Zusatzstoffe

Außerdem wird in Artikel 6 dieser Verordnung eine weitere Gruppe an Zusatzstoffen aufgeführt. Diese beinhaltet Kokzidiostatika und Histomonostatika, also Stoffe zur Abtötung oder Wachstumshemmung von Protozoen, die über das Futter verabreicht werden und gerade in der Geflügelfütterung die häufigste Anwendung finden.
Diese Verordnung hat bei der Umsetzung in nationales Recht unter anderem dazu geführt,
dass ab 2006 die Aminosäuren nicht mehr der Anlage 1 der FMV (zulassungsbedürftige Einzelfuttermittel), sondern der Anlage 3 FMV (Zusatzstoffe) zugeordnet werden.
Für Interessierte sei hier als weiterführende Literatur das Buch „Futtermittelzusatzstoffe“
von H.- C. PAPE (Hrsg., 2006) und Mitautoren genannt.

An dieser Stelle sollten auch Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erwähnt werden. In den letzten Jahren (seit 2001) hat sich die OECD mit dem Vergleich von Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung und ihren gentechnisch veränderten Varianten beschäftigt und umfangreiche Tabellen (so genannte Konsensus Dokumente) erarbeitet.
Derartige Papiere sind für Gerste, Mais, Reis, Weizen, Sojabohnen, Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln und Baumwolle verfügbar. Übersichten zur ernährungsphysiologischen und Sicherheitsbewertung von Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen wurden in jüngster Vergangenheit publiziert (EFSA, 2008; FLACHOWSKY et al., 2007; ILSI, 2007).

VTI