3 Leitfaden Salmonellenbekämpfung bei Legehennen
3.1 Rechtsrahmen
3.1.1 Prävalenzerhebung und Festlegung des Gemeinschaftsziels
Stand der Durchführung
3.1.1 Prävalenzerhebung und Festlegung des Gemeinschaftsziels
Im Legehennensektor wurden die Prävalenzen bereits EU-weit erhoben.
In der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006
[Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 der Kommission zur Durchführung der Verordnung Nr.2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlicheines Gemeinschaftsziels zur Eindämmung der Prävalenz bestimmter Salmonellen-Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005] sind die so genannten Gemeinschaftsziele festgelegt.
Diese geben vor, in welchem Umfang der jährliche Anteil positiver Herden, für einen Übergangszeitraum von drei Jahren nur bezogen auf Salmonella enteritidis und Salmonella typhimurium, zu senken ist.
Maßgeblich ist die in dem jeweiligen Mitgliedsstaat festgestellte Prävalenz und in den Folgejahren der jeweilige Wert aus dem Vorjahr.
Die Gemeinschaftsziele für die jährliche prozentuale Verringerung positiver Herden erwachsener Legehennen sind wie folgt festgelegt:
- 10 % bei einer Prävalenz von weniger als 10 % im Vorjahr
- 20 % im Falle einer Prävalenz von mindestens 10 % und höchstens 19 % im Vorjahr
- 0 % im Falle einer Prävalenz von mindestens 20 % und höchstens 39 % im Vorjahr
- 40 % im Falle einer Prävalenz von mindestens 40 % im Vorjahr