4 Leitfaden zu Impfungen im Junghennenbestand
(Dr. Dieter Schulze, Fachtierarzt für Geflügel)
4.5 Impfstoffe in der Junghennenproduktion
4.5.2 Bakterielle Impfstoffe
4.5.2.1 Salmonellen
4.5.2.1 Salmonellen
Seit 1994 besteht in der Bundesrepublik eine Impfpflicht aller Junghennenaufzuchten gegen Salmonellen.
Mit der neuen Hühnersalmonellenverordnung von 2009 werden die Junghennenaufzüchter verpflichtet, ihre Tiere wirksam gegen Salmonella enteritis (SE) zu impfen.
Dies erfolgt je nach Impfstoffhersteller durch eine 2-3malige Trinkwasserimpfung (Hersteller 1: 1., 6. + 15. Woche, Hersteller 2: 1.+3. + z.T. 15.Woche).
Da bei den Legehennen inzwischen eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungspflicht auf die beiden Salmonellentypen Salmonella enteritidis (SE) und Salmonella typhimurium (ST) besteht, werden z.T. in den Aufzuchten gegen beide Salmonellentypen Impfungen parallel übers Wasser durchgeführt.
Eine häufig durchgeführte Impfvariante besteht darin, dass die Junghennen während der Aufzucht übers Tränkwasser mehrmals gegen SE geimpft werden um am Aufzuchtende mit einem SE+ST-Kombinationsimpfstoff per Nadel geimpft zu werden.