3 Leitfaden Salmonellenbekämpfung bei Legehennen
3.2 Salmonellenbekämpfung
3.2.3 Maßnahmen zur Verringerung des Risikos eines Salmonelleneintrags
3.2.3 Maßnahmen zur Verringerung des Risikos eines Salmonelleneintrags
Die nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen dienen Junghennenaufzucht und Legehennenbetrieben als Orientierung. Die konkreten Schritte sind individuell für jeden Betrieb festzulegen. Dabei bedarf es einer Anpassung an die jeweilige Betriebsstruktur. Es sollte eine Abstimmung mit dem betreuenden Tierarzt erfolgen!
Einige der aufgeführten Maßnahmen werden möglicherweise in der Neufassung
der Hühner-Salmonellen-Verordnung festgeschrieben.
Rechtliche Grundlagen zur Reinigung und Desinfektion von Legehennenhaltungen
finden sich in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung.
§ 14 (Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen) schreibt vor,
dass die Haltungseinrichtung jeweils zwischen dem Ausstallen
und dem nächsten Einstallen der Legehennen gereinigt wird,
wobei sämtliche Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen,
zusätzlich desinfiziert werden.
Detaillierte Vorgaben zur Hygiene in Geflügelbeständen sind auch in der
Geflügelpest- Verordnung aufgeführt.
So hat der Besitzer sicherzustellen,
dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist,
vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt
und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt.
Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Besitzer zu reinigen und zu desinfizieren; Einwegkleidung hat er unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
Die in den Verordnungen festgeschriebenen Maßnahmen werden
als Hygienestandard vorausgesetzt.