3 Leitfaden Salmonellenbekämpfung bei Legehennen
3.2 Salmonellenbekämpfung
3.2.3 Maßnahmen zur Verringerung des Risikos eines Salmonelleneintrags
3.2.3.2 Personenkontakte
3.2.3.2 Personenkontakte
- Das Personal sollte in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, auf Salmonellen untersucht werden. Darüber hinaus sollte man seine Mitarbeiter dafür sensibilisieren, dass diese im Falle einer Darmerkrankung die Ursache ärztlich abklären lassen. Damit wird das Übertragungsrisiko, durch so genannte „Dauerausscheider“ vermindert.
- Es ist sicherzustellen, dass das Betriebsgebäude nicht von unbefugten Personen betreten werden kann.
- Betriebsfremde Personen sollen nur dann Zugang zu den Ställen und Haltungseinrichtungen erhalten, und dann auch nur in entsprechender Schutzkleidung, wenn dies unbedingt erforderlich ist. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Wichtigkeit eines Besucherbuches in jedem Bestand hingewiesen. Vor diesem Hintergrund sind die Betriebsabläufe einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
- Die von betriebsfremden Personen getragene Schutzkleidung ist nach Gebrauch zu reinigen bzw. im Falle von Einwegkleidung unschädlich zu entsorgen.
- In jedem Stallvorraum sollte zumindest ein Waschbecken mit Wasser, Seifen und Papierhandtuchspender vorhanden sein.
- Alle Personen müssen sich vor Betreten der Ställe die Hände waschen.
- Die Verwendung stallspezifischer Schutzkleidung ist unerlässlich.
- Für betriebsfremde Personen wie Tierärzte und Handwerker muss betriebseigene Schutzkleidung bereitgehalten werden.
- Bei Betreten weiterer Stallabteilungen sollten die Schuhe gewechselt werden.