1.2 Überblick der Haltungssysteme
1.2.3 Freilandhaltung
1.2.3 Freilandhaltung
Die Haltung von Legehennen für die Freilandhaltung erfolgt in den gleichen Haltungssystemen wie die Bodenhaltung. Neue Ställe werden heute i.d.R. als Volierensystem eingerichtet. Zusätzlich. Nach dem 4. August 2006 in Betrieb genommene Haltungseinrichtungen für die Freilandhaltung müssen mit einem Kaltscharrraum ausgestattet sein (Ausnahmen sind nach der TSchNTierVO möglich). Die Öffnungen für den Zugang zu einem Auslauf im Freien müssen die gleichen Maße erfüllen wie in Tabelle 2 unter „Kaltscharrraum“ beschrieben.
Vermarktungsnormen, Richtlinien und Eckwerte für die Haltung von Freiland-Legehennen
- Stallform identisch mit der der Bodenhaltung
- Besatzdichte beträgt jederzeit höchstens 2500 Legehennen je Hektar Auslauffläche bzw. eine Henne je 4 m². Erfolgt ein Umtrieb und stehen bei gleichmäßigem Zugang zur Gesamtfläche während der Nutzungsdauer des Legehennenbestandes mindestens 10 m² je Henne zur Verfügung, so müssen in jedem benutzten Gehege jederzeit mindestens 2,5 m² je Henne verfügbar sein (VO (EWG) Nr. 589/2008).
- Tagsüber uneingeschränkter Zugang zu einem Auslauf im Freien, spätestens jedoch ab 10.00 Uhr. Im Falle von Beschränkungen, einschließlich auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts verhängter veterinärrechtlicher Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier kann der Zugang zum Auslauf unterbleiben.
- Die Auslauffläche muss zum größten Teil bewachsen sein und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden, außer als Obstgarten, Weide und Wald. Die Nutzung als Weide oder Wald muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
- Maximaler Radius der Auslauffläche von der nächstgelegenen Auslaufluke: 150 m bzw. 350 m, wenn eine ausreichende Anzahl von Unterschlupfmöglichkeiten gleichmäßig im Auslauf verteilt, vorhanden ist; mindestens vier Unterschlupfmöglichkeiten pro ha.
Es müssen mehrere, über die gesamte Stalllänge verteilte Auslauföffnungen Zugang zum Freiland gewähren; mindestens 35 cm hoch und 40 cm breit; je 500 Hennen eine Öffnung mit 1 m Breite, bei unverhältnismäßigem Aufwand mind. 100 cm je 1.000 Tiere (Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung). Auslauf und Öffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird sowie hygienische Grundbedingungen eingehalten werden.
Auslauföffnungen
Abb.8 Freilandhaltung im Stallnahbereich
Bei der Freilandhaltung wird ein konventioneller Bodenhaltungsstall mit einer Weide als Auslauf für die Hennen kombiniert. Damit die Tiere die Weide nutzen, müssen auf der ganzen Stalllänge gleichmäßig verteilt Auslauföffnungen vorhanden sein.
Im Fall der Auslaufgewährung gelten folgende Anforderungen an Auslauföffnungen:
- Bei einer Auslaufmöglichkeit ins Freie müssen mehrere Auslauföffnungen unmittelbar Zugang nach außen gewähren.
- Die Auslauföffnungen müssen über die gesamte Länge des Gebäudes verteilt sein. Die Auslauföffnungen müssen mindestens 35 cm hoch und mindestens 40 cm breit sein.
- Für je 500 Tiere müssen Auslauföffnungen von insgesamt mindestens 100 cm Breite zur Verfügung stehen, in Ausnahmefällen 1.000 Tiere je 100 cm Breite.
- Öffnungen vom Stall in einen Außenscharrraum müssen den Anforderungen an Auslauföffnungen genügen.
Auslaufverhalten der Hennen
Abb. 9: Auslauf bei Regen, Sonneneinstrahlung und Schneedecke
Sonneneinstrahlung und Schneedecke
Bei starker Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen halten sich die Tiere ausschließlich im Schatten auf. Sind keine Büsche, Bäume, Schattendächer oder andere Unterschlupfmöglichkeiten vorhanden, wird der Auslauf in der Mittagszeit kaum genutzt. Bei starkem Wind in Verbindung mit starkem Regen wird der Auslauf ebenfalls gemieden. Leichter Nieselregen und bedeckter Himmel hingegen scheinen zu den von Hühnern bevorzugten Wetterverhältnissen zu gehören; Pfützen sind zwar für Hühner anziehend, können dabei aber zu einem hygienischen Problem werden. Trockene Kälte hält die Hühner nicht von der Nutzung des Auslaufes ab. Feuchtkalte Witterung um 0 °C sowie schneebedeckter Boden werden gemieden.
Auch die Herdengröße beeinflusst aus bisher noch nicht geklärten Gründen das Auslaufverhalten der Hennen: bei größeren Herden suchen prozentual weniger Tiere den Auslauf auf, als bei kleineren Herden (Beispiele aus Forschungsvorhaben in Praxisbetrieben: Herde von 1.450 Hennen: 40 % im Auslauf; Herde von 4.500 Hennen: 10 % im Auslauf). Selbst bei unterschiedlichen Standortbedingungen (unterschiedliche Betriebe, Tiere, Stallausrichtung, Auslaufgestaltung etc.) bestätigt sich diese Tendenz auch in zahlreichen anderen Untersuchungen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern.
Bedingt durch den Tagesrhythmus der Hennen wird der Auslauf am frühen Vormittag (nach Eiablage und Futteraufnahme) und am Abend verstärkt aufgesucht. Während der Mittagszeit wird insbesondere bei trockenem Boden intensiv Gefiederpflege (Staubbaden) betrieben, so dass sich die Tiere gehäuft an diesen Stellen aufhalten, meistens in unmittelbarer Nähe zum Stall.
Auslaufgestaltung
Der Nahbereich der Ställe (bis 5 m bzw. 2 m vom Stall entfernt) wird regelmäßig und andauernd von den Tieren aufgesucht, welches zu einem erhöhten Kotanfall in diesen Bereichen führen kann. Es ist darauf zu achten, dass je nach Standortbedingungen im Rahmen der Baugenehmigung bestimmte Maßnahmen verlangt werden können, die den stallnahen Bereich vor übermäßigem Koteintrag schützen sollen.
Die Errichtung eines Dachüberstandes (bis zu 3 bis 4 m), der den Eintrag von Regenwasser im stallnahen Bereich und somit die Auswaschung von Nährstoffen im Vorfeld verhindert, kann ebenfalls empfohlen werden. Die Auslauffläche sollte „nutzungsfreundlich“ angelegt sein. So bieten z. B. Büsche, Bäume und Schattendächer Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung und Greifvögeln und fördern die gleichmäßige Verteilung der Hennen über die Fläche. Übergangsweise können auch so genannte Leitelemente die Orientierung im Auslauf erleichtern. Die Hennen laufen bevorzugt an den festen Strukturen entlang. Somit kann das Aufsuchen von weiter entfernt gelegenen Auslaufabschnitten gefördert werden. Durch das Abmähen von zu hohem Grünaufwuchs lässt sich die Attraktivität von vorher wenig genutzten Auslaufabschnitten wieder erhöhen (Mulch -> erhöhte Scharrtätigkeit).
Abb. 10: Leitelement zur Förderung der Auslaufnutzung
Eine Maßnahme zur Verbesserung des Bewuchses ist die Errichtung von Wechselausläufen. Abhängig von Witterung und Narbenwachstum ist der Auslauf alle vier bis sechs Wochen zu wechseln, wobei die vorher genutzte Fläche genügend Zeit haben muss, sich zu regenerieren. Die nicht genutzte Fläche kann zudem noch zweimal im Jahr mit Branntkalk desinfiziert werden. Branntkalk dezimiert Wurmeier und Kokzidienoozyten. Des Weiteren ist es unausweichlich, feuchte für den Auslauf vorgesehene Standorte zu drainieren, um Staunässe im Herbst und Winter abzuleiten. Die Beweidung durch die Hühner reicht – außer im stallnahen Bereich von 10 m bis 50 m – nicht aus, um die Grasnarbe entsprechend kurz zu halten. Überständiges Gras sollte daher ein- bis zweimal in der Vegetationsperiode gemäht bzw. gemulcht werden.
Da Hühner in der Entfernung nicht gut sehen, brauchen sie nahe gelegene Orientierungspunkte im Auslauf. Anpflanzungen in Reihe, an denen sich die Tiere in den Auslauf „entlang hangeln“ können, werden daher recht gut angenommen. Gleichzeitig fungieren diese als Unterschlupf bei Gefahr. So müssen die Tiere keine großen Fluchtstrecken zum Stall auf sich nehmen (erhöhter Energiebedarf), was gleichbedeutend ist mit mehr Ruhe in der Herde. Von der Auslauföffnung bis zur Einzäunung ist ein Abstand von 150 m geregelt. Werden zusätzlich je ha Fläche ein Schattendach als Unterschlupfmöglichkeit installiert, ist die Entfernung bis zur Einzäunung auf 350 m zu erweitern.
Resümee
In der Freilandhaltung können bei gutem Management ebenfalls gute biologische Leistungen erzielt werden. Der zusätzliche Aufwand an Arbeitszeit (lt. KTBL für 5.000 Hennen ca. 8 Akh/100 Hennen und Jahr) entsteht durch die Zaununterhaltung (z.B. Reparatur von kleinen Schlupflöchern, Weidemanagement, Auszäunen von feuchten Stellen), die Grünlandpflege (z. B. Nachsaat, Neuansaat, Abmähen von überständigem Gras) und diversen Tätigkeiten wie beispielsweise dem Versetzen von Schattendächern und Tränken, der Erneuerung einer Holzhackschnitzelschicht im stallnahen Bereich oder der Tierkontrolle im Auslauf.