5 EG-Vermarktungsnormen für Eier, Kennzeichnungsvorschriften, Eierpackstellen, Legehennenbetriebsregistergesetz etc. (B. Aue, Th. Mörler)
5.2 Kennzeichnungsvorschriften
5.2 Kennzeichnungsvorschriften
Grundsätzlich sind die Eier innerhalb von zehn Tagen nach dem Legen zu sortieren,
kennzeichnen und verpacken.
Die GMO und die Durchführungsbestimmungen zur GMO enthalten Kennzeichnungsvorschriften sowohl für die Eier als auch für die Verpackungen der Eier.
Während in der Vergangenheit eine umfassende Beregelung aller möglichen Kennzeichnungselemente im Rahmen der Vermarktungsnormen erfolgte, sind nunmehr lediglich obligatorische Kennzeichnungselemente im Sinne einer Mindestkennzeichnung vorgeschrieben.
Darüber hinausgehende Kennzeichnungen sind in Anlehnung an das deutsche Lebensmittelrecht als weitergehende Informationen für den Kunden solange zulässig, wie sie nicht irreführend sind.