5 EG-Vermarktungsnormen für Eier, Kennzeichnungsvorschriften, Eierpackstellen, Legehennenbetriebsregistergesetz etc. (B. Aue, Th. Mörler)
5.3 Eierpackstellen
5.3 Eierpackstellen
Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren,
kennzeichnen sowie abpacken und/oder umpacken.
Packstellen geben die ordnungsgemäß gekennzeichneten Eier der
Güteklasse A an den Handel oder den Endverbraucher,
die Eier mit
Güteklasse B (z. B. Knick- und Schmutzeier) an die Nahrungsmittelindustrie
oder die Nichtnahrungsmittelindustrie ab.