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Lohmann Tradition

Speziell für alternative Haltungssysteme sind die LOHMANN TRADITION Hennen entwickelt worden. Diese Tiere zeichnen sich schon zu Beginn der Legephase durch hohe Gewichte der gleichmäßig braunen Eier aus.

Lohmann LSL-Classic

Lohmann LSL Hennen sind in den meisten Märkten der Welt fest etabliert. Die Tiere sind sehr leistungsfähig. Die weißen Eier sind qualitativ sehr hochwertig und weisen eine hervorragende Schalenstabilität auf. Aufgrund ihres ruhigen Temperaments ist die Henne an alternative Haltungsformen gut angepasst.

Lohmann Brown-Classic

Als Braunleger empfiehlt sich die LOHMANN BROWN-Classic Henne. Die robusten Tiere sind in vielen Märkten der Welt zu Hause und zeigen eine sehr ergiebige Legeleistung an attraktiv braunen Eiern. Auch diese Henne ist für die alternative Haltung gut geeignet.

VTI-logo5 EG-Vermarktungsnormen für Eier, Kennzeichnungsvorschriften, Eierpackstellen, Legehennenbetriebsregistergesetz etc. (B. Aue, Th. Mörler)
 5.3 Eierpackstellen
  5.3.2 Die Aufzeichnungspflichten der Packstellen



5.3.2 Die Aufzeichnungspflichten der Packstellen

A. Die Aufzeichnungspflichten nach Marktordnungsrecht
Gem. Artikel 22 der VO 589/2008 dokumentieren Packstellen täglich und nach Haltungsarten getrennt:

  • die an sie gelieferten Mengen nicht sortierter Eier, aufgeschlüsselt nach Erzeugern, unter Angabe von Namen, Anschrift und Erzeugercode sowie Legedatum oder -periode;
  • nach Sortierung der Eier die Mengen, aufgeschlüsselt nach Güte- und Gewichtsklassen;
  • die Mengen erhaltener, sortierter Eier, die von anderen Packstellen kommen, unter Angabe der Kennnummern dieser Packstellen und des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • die Mengen nicht sortierter Eier, die an andere Packstellen geliefert werden, aufgeschlüsselt nach Erzeuger, unter Angabe der Kennnummern dieser Packstellen sowie Legedatum oder -periode;
  • Anzahl und/oder Gewicht der gelieferten Eier je Güte- und Gewichtsklasse, Verpackungsdatum für Eier der Klasse B oder Mindesthaltbarkeitsdatum für Eier der Klasse A sowie nach Käufern unter Angabe von Name und Anschrift.

Die Packstellen haben ihre Bestandsbuchführung wöchentlich zu aktualisieren.
Soweit Eier der Klasse A und ihre Verpackungen Angaben zur Fütterung der Legehennen, tragen, müssen diese Packstellen, darüber in der oben beschriebenen Form getrennt Buch führen.
Anstelle der Verkaufs- oder Lieferbücher können die Packstellen Rechnungen und Lieferscheine mit den geforderten Angaben aufbewahren.
Die Aufzeichnungen und Unterlagen sind mindestens 12 Monate aufzubewahren.

B. Die Aufzeichnungspflichten nach Hygienerecht
Die VO 852/2004 fordert jeden Lebensmittelunternehmer auf, ständige Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrecht zu halten, die auf HACCP-Grundsätzen beruhen.
Für eine Eierpackstelle gehören hierzu mindestens Nachweise über:

  • die Wareneingangskontrolle,
  • die Verfolgbarkeit (d.h. woher kommen die Eier, wohin wurden sie abgegeben?),
  • die Überwachung der Lagertemperaturen,
  • die Reinigung und Desinfektion,
  • Wartungspläne für Maschinen,
  • die Schädlingsbekämpfung,
  • die Wasserqualität,
  • Personalschulungen,
  • eine Analyse, welche Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher von den Arbeitsvorgängen ausgehen können.

Die EU hat einen Entwurf für einen Leitfaden für die Umsetzung von HACCP-gestützten Verfahren und zur Erleichterung der Umsetzung der HACCP-Grundsätze in bestimmten Lebensmittelunternehmen herausgegeben, der hierzu wertvolle Hinweise enthält.

moerler